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Passbild für den Truppenausweis der Bundeswehr 2026 – Anforderungen & Uniform
Aktualisiert am 11.10.2026
Für den elektronischen Truppenausweis (eTA) verlangt die Bundeswehr ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild, grundsätzlich in Uniform und ohne Kopfbedeckung. Hier lesen Sie, welche Vorgaben gelten, wer das Foto normalerweise aufnimmt und wie Sie als Soldatin, Soldat oder Reservist selbst ein passendes Bild erstellen.
Was ist der elektronische Truppenausweis?
Der elektronische Truppenausweis (eTA) ist der Dienstausweis der Soldatinnen und Soldaten. Auch Reservistinnen und Reservisten, die in ein Reservewehrdienstverhältnis berufen wurden, erhalten ihn. Die Chipkarte wird von der Bundesdruckerei hergestellt und zeigt neben dem Lichtbild unter anderem Namen, Dienstgrad, Körpergröße und Augenfarbe.
Anforderungen an das Lichtbild für den Truppenausweis
Die Bundeswehr regelt das Lichtbild in der Allgemeinen Regelung A-1480/5 „Dienst- und Truppenausweis“. Danach gilt:
- Biometrietauglich: Das Foto muss dem Standard deutscher Pässe und Ausweise entsprechen (ICAO-konform), also 35 × 45 mm im Hochformat mit einer Gesichtshöhe von 32 bis 36 mm.
- Aktuell: Das Bild zeigt Sie so, wie Sie heute aussehen.
- Grundsätzlich in Uniform, nach den Vorgaben der Anzugordnung der Bundeswehr.
- Ohne Kopfbedeckung: kein Barett, kein Schiffchen, keine Feldmütze.
- Augen offen und klar erkennbar, keine dunklen Brillengläser, neutraler Gesichtsausdruck, Blick gerade in die Kamera.
- Heller, einfarbiger Hintergrund ohne Schatten, scharf und gleichmäßig ausgeleuchtet.
Uniform auf dem Foto: Was gilt?
Hier unterscheidet sich der Truppenausweis von jedem zivilen Ausweis. Beim Personalausweis und Reisepass sind Uniformteile auf dem Foto verboten, beim Truppenausweis ist die Uniform die Regel.
- Tragen Sie Ihre Uniform ordentlich und vollständig, mit korrekten Dienstgradabzeichen. Die Kopfbedeckung nehmen Sie ab.
- Welcher Anzug gewünscht ist, legt Ihre Dienststelle fest. Fragen Sie vor der Aufnahme bei Ihrem Spieß, im Geschäftszimmer oder direkt bei der LRA nach.
- Das Uniformfoto ist für Personalausweis, Reisepass und Führerschein nicht zulässig. Dafür brauchen Sie ein zweites Bild in Zivil.
Wer macht das Foto, und wann brauchen Sie ein eigenes?
In vielen Fällen müssen Sie gar kein Foto mitbringen. Die Vorschrift sieht vor, dass die Lichtbilder möglichst in der Bundeswehr selbst entstehen.
- Dienststellen mit passender Ausstattung nehmen das Bild selbst auf. Wo es Self-Service-Terminals gibt, sind diese vorrangig zu nutzen.
- Rekrutinnen und Rekruten: Die offiziellen Checklisten zum Dienstantritt verlangen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für den Truppenausweis, aber keine Passbilder. Maßgeblich ist Ihr Begrüßungsschreiben.
- Ein eigenes Foto lohnt sich, wenn Ihre Dienststelle kein Aufnahmegerät hat, wenn Sie als Reservist den Ausweis vor der nächsten Dienstleistung vorbereiten oder wenn Ihnen das Bild vom Terminal nicht gefällt. Die Vorschrift erlaubt ausdrücklich, das Lichtbild elektronisch bei der LRA vorzulegen oder dorthin zu übermitteln.
So machen Sie das Truppenausweis-Foto selbst
Für ein biometrisches Bild in Uniform brauchen Sie kein Fotostudio. Ein Smartphone und eine helle Wand genügen:
Wann brauchen Sie einen neuen Truppenausweis und ein neues Foto?
Ein neuer Ausweis wird in diesen Fällen ausgestellt, und dafür ist jeweils ein aktuelles Lichtbild nötig:
- Das Gültigkeitsdatum ist abgelaufen.
- Der Ausweis ist beschädigt oder verloren gegangen. Einen Verlust müssen Sie sofort melden und die Zertifikate sperren lassen.
- Sichtbare Daten haben sich geändert, zum Beispiel der Name nach einer Heirat.
Biometrisches Foto für den Truppenausweis erstellen
Laden Sie Ihr Foto in Uniform hoch. Wir schneiden es auf das biometrische Format zu und prüfen es, bequem von zu Hause oder aus der Stube.
Truppenausweis-Foto erstellenHäufige Fragen zum Truppenausweis-Foto
Muss ich auf dem Foto für den Truppenausweis Uniform tragen?
Ja, grundsätzlich. Die Bundeswehr-Regelung A-1480/5 verlangt für den elektronischen Truppenausweis biometrietaugliche Lichtbilder in Uniform ohne Kopfbedeckung. Welcher Anzug gewünscht ist, legt Ihre Dienststelle fest.
Darf ich auf dem Bild Barett oder Schiffchen tragen?
Nein. Das Foto wird ohne Kopfbedeckung aufgenommen. Die Ausweisstelle lehnt Bilder mit Kopfbedeckung bei der Sichtprüfung ab.
Kann ich mein Passbild vom Personalausweis für den Truppenausweis verwenden?
In der Regel nicht, denn es zeigt Sie in Zivil. Umgekehrt ist das Uniformfoto für Personalausweis und Reisepass nicht zulässig, weil die Passverordnung Uniformteile auf dem Lichtbild verbietet.
Muss ich zum Dienstantritt Passbilder mitbringen?
Meistens nicht. Offizielle Checklisten zum Dienstantritt nennen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Voraussetzung für den Truppenausweis, aber keine Passbilder. Das Foto entsteht dann vor Ort. Entscheidend ist, was in Ihrem Begrüßungsschreiben steht.
Darf ich das Foto für den Truppenausweis selbst machen?
Die Vorschrift lässt zu, dass das Lichtbild elektronisch bei der Ausweisstelle vorgelegt oder dorthin übermittelt wird, als JPG mit eindeutigem Dateinamen. Vorrangig sollen aber Geräte der Bundeswehr genutzt werden. Fragen Sie deshalb Ihre LRA, ob sie ein eigenes Bild annimmt.
Brauche ich nach einer Beförderung ein neues Foto?
Nein. Beförderungen bis einschließlich Oberst werden mit einem Sicherheitsaufkleber auf dem Truppenausweis gekennzeichnet. Ein neuer Ausweis ist erst bei Ablauf, Beschädigung, Verlust oder geänderten Ausweisdaten nötig.
Fazit
Das Foto für den Truppenausweis ist ein biometrisches Passbild mit einer Besonderheit: Uniform an, Kopfbedeckung ab. Häufig nimmt die Dienststelle das Bild selbst auf. Wenn Sie ein eigenes Foto einreichen dürfen oder müssen, erstellen Sie es mit unserem Passbild-Generator in wenigen Minuten.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die Angaben beruhen auf der Bundeswehr-Regelung A-1480/5 (Version 3.4, Stand Oktober 2021) und den folgenden Quellen. Neuere Fassungen können abweichen, verbindlich ist die Auskunft Ihrer Dienststelle. Passbild-SelberMachen.com ist ein privater Anbieter und steht in keiner Verbindung zur Bundeswehr.
- Bundeswehr: Allgemeine Regelung A-1480/5 „Dienst- und Truppenausweis“ (veröffentlicht über FragDenStaat)
- Passverordnung (PassV), § 16: Lichtbild ohne Uniformteile
- Reservistengesetz (ResG), § 4: Reservewehrdienstverhältnis
- Bundeswehr: Checkliste für den Dienstantritt (Spezialpionierregiment 164, Husum)
