Alter und neuer Führerschein beim Umtausch
Pflichtumtausch bis 2033

Führerschein umtauschen: Alle Fristen, Kosten und Unterlagen

Aktualisiert am 22.10.2026

Millionen Autofahrer wissen es nicht: Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Das gilt für den grauen und rosa Papierführerschein genauso wie für viele Kartenführerscheine. Hier sehen Sie, bis wann Sie Zeit haben, was der Umtausch kostet und welche Unterlagen Sie brauchen.

Nächste Frist am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine aus 2002 – 2004. Noch 89 Tage Zeit!
Letzte Frist
19. Januar 2033
Kosten
ca. 25 Euro
Prüfung / Arzt
Nicht nötig
Frist verpasst
10 Euro Verwarnungsgeld

Fristen-Rechner: Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wählen Sie aus, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Bei Kartenführerschein steht das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite. Für alte Papierführerscheine zählt Ihr Geburtsjahr.

Führerschein-Umtausch: Alle Fristen in der Übersicht

Damit nicht alle alten Führerscheine gleichzeitig getauscht werden, gelten gestaffelte Fristen. Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Stichtag ist immer der 19. Januar.

Kartenführerschein (ausgestellt 1999 bis 18. Januar 2013)

Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr in Feld 4a auf der Vorderseite.

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 – 2001 19. Januar 2026 Frist abgelaufen
2002 – 2004 19. Januar 2027 Nächste Frist
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013 19. Januar 2033

Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998)

Beim grauen, rosa oder DDR-Führerschein zählt das Geburtsjahr des Inhabers.

Geburtsjahr Umtausch bis
1953 – 1958 19. Januar 2022 Frist abgelaufen
1959 – 1964 19. Januar 2023 Frist abgelaufen
1965 – 1970 19. Januar 2024 Frist abgelaufen
1971 oder später 19. Januar 2025 Frist abgelaufen
Vor 1953 geboren: Wer vor 1953 geboren ist, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – egal ob Papier- oder Kartenführerschein.
Ausgestellt ab 19. Januar 2013: Diese Führerscheine sind nicht vom Pflichtumtausch betroffen. Sie sind 15 Jahre gültig, das Ablaufdatum steht in Feld 4b.

Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?

Betroffen sind alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Daran erkennen Sie Ihren Führerschein:

  • Grauer Führerschein („grauer Lappen“): Papierführerschein aus Westdeutschland, ausgegeben bis 1986.
  • Rosa Führerschein („rosa Lappen“): Papierführerschein, ausgegeben von 1986 bis Ende 1998.
  • DDR-Führerschein: Papierführerschein aus der ehemaligen DDR. Es gelten dieselben Fristen wie für die anderen Papierführerscheine.
  • Kartenführerschein von 1999 bis 18. Januar 2013: Scheckkartenformat, aber ohne Ablaufdatum in Feld 4b.
Häufiger Fehler: Für die Frist zählt das Ausstellungsdatum des Dokuments in Feld 4a – nicht die Daten in Feld 10 auf der Rückseite. Dort steht, seit wann Sie die einzelnen Klassen besitzen.

Führerschein-Umtausch verpasst: Was passiert jetzt?

Wer die Frist verpasst hat, verliert nicht seine Fahrerlaubnis. Der alte Führerschein ist aber kein gültiges Dokument mehr, und das hat Folgen:

  • Ordnungswidrigkeit: Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Länder können in Ausnahmefällen darauf verzichten.
  • Ausland und Mietwagen: Im Ausland oder bei der Autovermietung kann ein abgelaufener Führerschein Probleme machen.
  • Kein Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot: Das Verwarnungsgeld ist die einzige Sanktion.
Tipp: Auch nach Ablauf der Frist tauschen Sie ganz normal bei der Führerscheinstelle um – ohne Prüfung und ohne Zusatzgebühr für die Verspätung.

Führerschein umtauschen: Diese Unterlagen brauchen Sie

Laut Bundesregierung reichen für den Umtausch wenige Unterlagen. Legen Sie alles vor dem Termin bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
  • Ihr bisheriger Führerschein
  • Eine Karteikartenabschrift, falls Ihr Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde (siehe unten)
  • Die Gebühr von rund 25 Euro, die genaue Höhe legt Ihre Behörde fest
Was ist eine Karteikartenabschrift?: Wurde Ihr Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres heutigen Wohnorts ausgestellt, braucht die neue Behörde eine Abschrift Ihrer Führerscheinakte. Sie fordern sie bei der ausstellenden Behörde an – per Post, Telefon oder online – und lassen sie an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken. Planen Sie dafür einige Wochen ein. Kartenführerscheine ab 1999 brauchen meist keine Abschrift.

Das Passbild für den Führerschein-Umtausch

Das Foto aus Ihrem alten Führerschein wird nicht übernommen. Für die neue Karte brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild nach denselben Regeln wie beim Personalausweis:

  • Format 35 × 45 mm, Gesicht 32 bis 36 mm hoch
  • Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Blick in die Kamera
  • Heller, einfarbiger Hintergrund ohne Schatten
  • Für den Führerschein in der Regel als Papierabzug – manche Behörden nehmen das Foto auch vor Ort auf
Spartipp: Beim Fotografen kostet ein Passbild schnell 15 bis 20 Euro. Mit unserem Generator machen Sie das Foto zu Hause mit dem Handy, wir prüfen die biometrischen Vorgaben und erstellen eine Druckvorlage, die Sie für wenige Cent in der Drogerie ausdrucken.

So läuft der Führerschein-Umtausch ab

Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Sie machen keine neue Prüfung, und Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert.

1
Frist prüfen Mit dem Fristen-Rechner oben sehen Sie in Sekunden, bis wann Sie Zeit haben.
2
Karteikartenabschrift anfordern (falls nötig) Nur wenn Ihr Papierführerschein von einer anderen Behörde stammt. Das sollten Sie zuerst erledigen, weil es dauern kann.
3
Biometrisches Passbild besorgen Beim Fotografen, im Fotoautomaten oder selbst gemacht mit unserem Passbild-Generator.
4
Termin bei der Führerscheinstelle Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts, je nach Ort im Bürgeramt, Landratsamt oder Straßenverkehrsamt. Viele Städte bieten Online-Termine oder einen Online-Antrag an.
5
Neuen Führerschein abholen Die Karte wird bei der Bundesdruckerei hergestellt, das dauert in der Regel einige Wochen. Bei der Abholung geben Sie den alten Führerschein ab. Gegen Aufpreis schicken manche Behörden die Karte direkt nach Hause.
Rechtzeitig kümmern: Vor jedem 19. Januar sind die Führerscheinstellen überlaufen und Termine oft wochenlang ausgebucht. Wer im Herbst beantragt, hat den neuen Führerschein sicher vor Fristende.

Was passiert mit alten Klassen wie Klasse 3?

Ihre Fahrberechtigungen bleiben beim Umtausch erhalten (Besitzstand). Alte Klassen werden in die heutigen EU-Klassen übertragen, Sonderrechte stehen als Schlüsselzahlen auf der Rückseite. Aus der alten Klasse 3 werden zum Beispiel unter anderem die Klassen B, BE, C1 und C1E.

Wichtig für Inhaber der Klasse 3: Die Lkw-Klassen C1 und C1E sind nur bis zum 50. Geburtstag gültig. Wer sie danach behalten will, muss sie mit ärztlicher Untersuchung und Sehtest verlängern. Für Pkw und Anhänger (B, BE) gilt das nicht. Lassen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Führerscheinstelle beraten.

Passbild für den Umtausch in 2 Minuten

Foto mit dem Handy aufnehmen, biometrisch prüfen lassen und als Druckvorlage herunterladen – ohne Termin beim Fotografen.

Passbild für den Führerschein erstellen

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Ja, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Das betrifft alle Papierführerscheine (grau, rosa, DDR) und Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2012. Führerscheine ab dem 19. Januar 2013 sind 15 Jahre gültig und müssen erst nach Ablauf erneuert werden.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr: 2002–2004 bis 19.01.2027, 2005–2007 bis 19.01.2028, 2008 bis 19.01.2029, 2009 bis 19.01.2030, 2010 bis 19.01.2031, 2011 bis 19.01.2032 und 2012 bis 18.01.2013 bis 19.01.2033. Die Fristen für alle Papierführerscheine und für Karten aus 1999–2001 sind bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühr beträgt rund 25 Euro, die genaue Höhe legt die Behörde fest. Dazu kommen das Passbild und gegebenenfalls eine Gebühr für die Karteikartenabschrift oder den Direktversand nach Hause.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen also weiter fahren. Tauschen Sie den Führerschein trotzdem so bald wie möglich um.

Muss ich beim Umtausch eine neue Prüfung oder einen Sehtest machen?

Nein. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Sie brauchen weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung oder einen Sehtest. Ausnahme sind die Lkw-Klassen C1/C1E aus der alten Klasse 3, wenn Sie sie über den 50. Geburtstag hinaus behalten wollen.

Brauche ich für den Umtausch ein neues Passbild?

Ja. Sie brauchen ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 × 45 mm. Das alte Foto aus dem Führerschein wird nicht übernommen. Sie können das Passbild auch selbst mit dem Handy machen und ausdrucken.

Was ist eine Karteikartenabschrift und wann brauche ich sie?

Eine Abschrift Ihrer Führerscheinakte. Sie brauchen sie, wenn Ihr Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als der an Ihrem heutigen Wohnort. Sie beantragen sie bei der ausstellenden Behörde per Post, Telefon oder online und lassen sie an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres aktuellen Wohnorts. Je nach Stadt oder Kreis ist das das Bürgeramt, das Landratsamt oder das Straßenverkehrsamt. Buchen Sie frühzeitig einen Termin.

Wie lange dauert der Umtausch?

Der Termin selbst dauert nur wenige Minuten. Die Herstellung der Karte bei der Bundesdruckerei dauert in der Regel einige Wochen. Vor den Stichtagen im Januar kann es deutlich länger dauern, einen Termin zu bekommen.

Darf ich während des Umtauschs Auto fahren?

Ja. Meist behalten Sie den alten Führerschein, bis Sie den neuen abholen. Behält die Behörde ihn schon bei der Antragstellung ein, etwa beim Direktversand, erhalten Sie in der Regel eine vorläufige Bescheinigung für die Zwischenzeit.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach erneuern Sie das Dokument wie einen Personalausweis – mit neuem Passbild, aber ohne Prüfung und ohne ärztliche Untersuchung. Die Fahrerlaubnis selbst ist für Pkw und Motorrad unbefristet.

Ich bin vor 1953 geboren – was gilt für mich?

Für Sie gilt eine Sonderregel: Sie müssen Ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, auch wenn Sie noch einen Papierführerschein haben.

Fazit

Der Führerschein-Umtausch ist schnell erledigt: Termin buchen, Ausweis, alten Führerschein und ein biometrisches Passbild mitbringen, rund 25 Euro zahlen – fertig. Eine Prüfung gibt es nicht. Prüfen Sie jetzt Ihre Frist und kümmern Sie sich frühzeitig darum, denn vor jedem 19. Januar werden die Termine knapp.

Offizielle Quellen

Die Fristen und Regeln stammen aus diesen offiziellen Quellen (Stand: Oktober 2026):

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