check_circle Kauf abgeschlossen
Vielen Dank für Ihren Kauf!
photo_camera Foto bereit! - Zum Erweitern klicken
Schließen Sie Ihren Kauf ab, um Ihr offizielles Passfoto herunterzuladen.

Führerschein umtauschen: Alle Fristen, Kosten und Unterlagen
Aktualisiert am 22.10.2026
Millionen Autofahrer wissen es nicht: Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Das gilt für den grauen und rosa Papierführerschein genauso wie für viele Kartenführerscheine. Hier sehen Sie, bis wann Sie Zeit haben, was der Umtausch kostet und welche Unterlagen Sie brauchen.
Fristen-Rechner: Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Wählen Sie aus, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Bei Kartenführerschein steht das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite. Für alte Papierführerscheine zählt Ihr Geburtsjahr.
Führerschein-Umtausch: Alle Fristen in der Übersicht
Damit nicht alle alten Führerscheine gleichzeitig getauscht werden, gelten gestaffelte Fristen. Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Stichtag ist immer der 19. Januar.
Kartenführerschein (ausgestellt 1999 bis 18. Januar 2013)
Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr in Feld 4a auf der Vorderseite.
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis | |
|---|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 | Frist abgelaufen |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | Nächste Frist |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | |
| 2008 | 19. Januar 2029 | |
| 2009 | 19. Januar 2030 | |
| 2010 | 19. Januar 2031 | |
| 2011 | 19. Januar 2032 | |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998)
Beim grauen, rosa oder DDR-Führerschein zählt das Geburtsjahr des Inhabers.
| Geburtsjahr | Umtausch bis | |
|---|---|---|
| 1953 – 1958 | 19. Januar 2022 | Frist abgelaufen |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 | Frist abgelaufen |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 | Frist abgelaufen |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | Frist abgelaufen |
Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?
Betroffen sind alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Daran erkennen Sie Ihren Führerschein:
- Grauer Führerschein („grauer Lappen“): Papierführerschein aus Westdeutschland, ausgegeben bis 1986.
- Rosa Führerschein („rosa Lappen“): Papierführerschein, ausgegeben von 1986 bis Ende 1998.
- DDR-Führerschein: Papierführerschein aus der ehemaligen DDR. Es gelten dieselben Fristen wie für die anderen Papierführerscheine.
- Kartenführerschein von 1999 bis 18. Januar 2013: Scheckkartenformat, aber ohne Ablaufdatum in Feld 4b.
Führerschein-Umtausch verpasst: Was passiert jetzt?
Wer die Frist verpasst hat, verliert nicht seine Fahrerlaubnis. Der alte Führerschein ist aber kein gültiges Dokument mehr, und das hat Folgen:
- Ordnungswidrigkeit: Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Länder können in Ausnahmefällen darauf verzichten.
- Ausland und Mietwagen: Im Ausland oder bei der Autovermietung kann ein abgelaufener Führerschein Probleme machen.
- Kein Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot: Das Verwarnungsgeld ist die einzige Sanktion.
Führerschein umtauschen: Diese Unterlagen brauchen Sie
Laut Bundesregierung reichen für den Umtausch wenige Unterlagen. Legen Sie alles vor dem Termin bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
- Ihr bisheriger Führerschein
- Eine Karteikartenabschrift, falls Ihr Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde (siehe unten)
- Die Gebühr von rund 25 Euro, die genaue Höhe legt Ihre Behörde fest
Das Passbild für den Führerschein-Umtausch
Das Foto aus Ihrem alten Führerschein wird nicht übernommen. Für die neue Karte brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild nach denselben Regeln wie beim Personalausweis:
- Format 35 × 45 mm, Gesicht 32 bis 36 mm hoch
- Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Blick in die Kamera
- Heller, einfarbiger Hintergrund ohne Schatten
- Für den Führerschein in der Regel als Papierabzug – manche Behörden nehmen das Foto auch vor Ort auf
So läuft der Führerschein-Umtausch ab
Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Sie machen keine neue Prüfung, und Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert.
Was passiert mit alten Klassen wie Klasse 3?
Ihre Fahrberechtigungen bleiben beim Umtausch erhalten (Besitzstand). Alte Klassen werden in die heutigen EU-Klassen übertragen, Sonderrechte stehen als Schlüsselzahlen auf der Rückseite. Aus der alten Klasse 3 werden zum Beispiel unter anderem die Klassen B, BE, C1 und C1E.
Passbild für den Umtausch in 2 Minuten
Foto mit dem Handy aufnehmen, biometrisch prüfen lassen und als Druckvorlage herunterladen – ohne Termin beim Fotografen.
Passbild für den Führerschein erstellenHäufige Fragen zum Führerschein-Umtausch
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Ja, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Das betrifft alle Papierführerscheine (grau, rosa, DDR) und Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2012. Führerscheine ab dem 19. Januar 2013 sind 15 Jahre gültig und müssen erst nach Ablauf erneuert werden.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr: 2002–2004 bis 19.01.2027, 2005–2007 bis 19.01.2028, 2008 bis 19.01.2029, 2009 bis 19.01.2030, 2010 bis 19.01.2031, 2011 bis 19.01.2032 und 2012 bis 18.01.2013 bis 19.01.2033. Die Fristen für alle Papierführerscheine und für Karten aus 1999–2001 sind bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Die Gebühr beträgt rund 25 Euro, die genaue Höhe legt die Behörde fest. Dazu kommen das Passbild und gegebenenfalls eine Gebühr für die Karteikartenabschrift oder den Direktversand nach Hause.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen also weiter fahren. Tauschen Sie den Führerschein trotzdem so bald wie möglich um.
Muss ich beim Umtausch eine neue Prüfung oder einen Sehtest machen?
Nein. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Sie brauchen weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung oder einen Sehtest. Ausnahme sind die Lkw-Klassen C1/C1E aus der alten Klasse 3, wenn Sie sie über den 50. Geburtstag hinaus behalten wollen.
Brauche ich für den Umtausch ein neues Passbild?
Ja. Sie brauchen ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 × 45 mm. Das alte Foto aus dem Führerschein wird nicht übernommen. Sie können das Passbild auch selbst mit dem Handy machen und ausdrucken.
Was ist eine Karteikartenabschrift und wann brauche ich sie?
Eine Abschrift Ihrer Führerscheinakte. Sie brauchen sie, wenn Ihr Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als der an Ihrem heutigen Wohnort. Sie beantragen sie bei der ausstellenden Behörde per Post, Telefon oder online und lassen sie an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Wo tausche ich meinen Führerschein um?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres aktuellen Wohnorts. Je nach Stadt oder Kreis ist das das Bürgeramt, das Landratsamt oder das Straßenverkehrsamt. Buchen Sie frühzeitig einen Termin.
Wie lange dauert der Umtausch?
Der Termin selbst dauert nur wenige Minuten. Die Herstellung der Karte bei der Bundesdruckerei dauert in der Regel einige Wochen. Vor den Stichtagen im Januar kann es deutlich länger dauern, einen Termin zu bekommen.
Darf ich während des Umtauschs Auto fahren?
Ja. Meist behalten Sie den alten Führerschein, bis Sie den neuen abholen. Behält die Behörde ihn schon bei der Antragstellung ein, etwa beim Direktversand, erhalten Sie in der Regel eine vorläufige Bescheinigung für die Zwischenzeit.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach erneuern Sie das Dokument wie einen Personalausweis – mit neuem Passbild, aber ohne Prüfung und ohne ärztliche Untersuchung. Die Fahrerlaubnis selbst ist für Pkw und Motorrad unbefristet.
Ich bin vor 1953 geboren – was gilt für mich?
Für Sie gilt eine Sonderregel: Sie müssen Ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, auch wenn Sie noch einen Papierführerschein haben.
Fazit
Der Führerschein-Umtausch ist schnell erledigt: Termin buchen, Ausweis, alten Führerschein und ein biometrisches Passbild mitbringen, rund 25 Euro zahlen – fertig. Eine Prüfung gibt es nicht. Prüfen Sie jetzt Ihre Frist und kümmern Sie sich frühzeitig darum, denn vor jedem 19. Januar werden die Termine knapp.
Offizielle Quellen
Die Fristen und Regeln stammen aus diesen offiziellen Quellen (Stand: Oktober 2026):
