Gesundheitskarte – Update 2026

Foto für die Krankenkassenkarte 2026 – Anforderungen & selbst machen

Aktualisiert am 19.10.2026

Jede gesetzliche Krankenkasse braucht für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein Foto von Ihnen. Die gute Nachricht: Die Regeln sind deutlich lockerer als beim Personalausweis. Ein biometrisches Passbild ist nicht nötig, und Sie dürfen das Foto selbst machen.

Die neue Regel seit Mai 2025 (nur digitale Fotos von zertifizierten Stellen) gilt für Reisepass und Personalausweis, nicht für die Krankenkassenkarte. Ein selbst gemachtes Foto ist hier weiterhin erlaubt.
Pflicht ab
15 Jahren
Biometrisch?
Nicht nötig
Format (Post)
35 × 45 mm
Einreichen
Online oder per Post

Warum ist auf der Krankenkassenkarte ein Foto?

Das Foto soll verhindern, dass jemand mit einer fremden Karte zum Arzt geht. Die Pflicht steht im Sozialgesetzbuch: Nach § 291a Abs. 5 SGB V ist die elektronische Gesundheitskarte „mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen“. Ihre Krankenkasse schreibt Sie deshalb an und bittet um ein Foto, bevor sie die Karte ausstellt.

Nicht von der Passbild-Reform betroffen: Seit Mai 2025 nehmen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotografen oder vom Automaten im Amt an. Diese Regel betrifft die Krankenkassen nicht. Die Barmer schreibt sogar ausdrücklich, dass Sie das Foto mit dem Handy machen dürfen.

Wer braucht ein Foto, und wer nicht?

Das Gesetz kennt nur zwei Ausnahmen von der Fotopflicht:

  • Ab 15 Jahren braucht jede versicherte Person ein Foto auf der Karte, auch mitversicherte Familienangehörige.
  • Kinder unter 15 Jahren erhalten eine Karte ohne Foto. Laut Barmer bleibt diese Karte gültig, bis ohnehin eine neue ausgestellt wird. Die Kasse meldet sich dann und fragt nach einem Foto.
  • Wer bei der Aufnahme nicht mitwirken kann, zum Beispiel pflegebedürftige Menschen, die das Haus nicht verlassen können, bekommt eine Karte ohne Foto. Teilen Sie das Ihrer Kasse mit, am besten schriftlich.

Anforderungen an das Foto für die Gesundheitskarte

Eine gesetzliche Fotovorgabe wie die Passverordnung gibt es für die Gesundheitskarte nicht. Die Krankenkassen nennen aber ähnliche Mindestanforderungen. Die Liste fasst die Vorgaben von AOK und Barmer zusammen:

  • Kein biometrisches Passbild nötig. Ein aktuelles, gut erkennbares Porträt genügt. Die AOK empfiehlt, dass das Foto nicht älter als sechs Monate ist.
  • Frontal aufgenommen, das Gesicht klar erkennbar und gleichmäßig ausgeleuchtet.
  • Der Kopf ist mittig und füllt 70 bis 80 Prozent des Bildes aus.
  • Augen offen und sichtbar, auch bei Brillenträgern. Keine getönten Brillengläser.
  • Keine Kopfbedeckung und keine Schirmmütze. Ausnahme: religiöse Gründe, dann muss das Gesicht frei bleiben.
  • Neutraler Hintergrund ohne Schatten oder störende Gegenstände, keine weiteren Personen im Bild.
Häufigster Fehler: Viele Handyfotos sind zu weit weg aufgenommen. Wenn das Gesicht nur einen kleinen Teil des Bildes ausmacht, ist es auf der Karte kaum zu erkennen. Schneiden Sie das Bild so zu, dass der Kopf 70 bis 80 Prozent der Höhe einnimmt.

So reichen Sie das Foto bei Ihrer Krankenkasse ein

Meist bekommen Sie einen Brief Ihrer Kasse mit den Zugangsdaten. Diese Wege bieten die großen Kassen an:

  • Online hochladen: bei der TK mit dem zehnstelligen Einmal-Kennwort aus dem Brief oder in „Meine TK“, bei der AOK über das Portal „Meine AOK“, bei der Barmer auf lichtbild.barmer.de mit der Auftragsnummer aus dem Brief und Ihrem Geburtsdatum, bei der KKH online oder in der App „Meine KKH“.
  • Per Post: ein ausgedrucktes Passfoto im Format 35 × 45 mm zusammen mit dem Antwortbogen aus dem Brief.
  • Persönlich: Bei der Barmer können Sie das Foto auch in einer Filiale abgeben.
Nicht per E-Mail: Die AOK nimmt Fotos aus Sicherheitsgründen nicht per E-Mail oder auf USB-Stick und CD an. Nutzen Sie den Upload oder die Post.

So machen Sie das Foto für die Krankenkassenkarte selbst

Ein Fotostudio brauchen Sie nicht. Mit dem Smartphone und einer hellen Wand ist das Bild in wenigen Minuten fertig:

1
Vor eine helle, einfarbige Wand stellen, mit Tageslicht von vorn. Brille putzen oder abnehmen, Kopfbedeckung ab.
2
Aus etwa 1,5 Metern Entfernung fotografieren lassen oder den Selbstauslöser nutzen. Gerade in die Kamera schauen.
3
Foto in unseren Passbild-Generator hochladen. Er schneidet das Bild auf 35 × 45 mm zu, bringt den Kopf auf die richtige Größe, ersetzt den Hintergrund und prüft das Ergebnis.
4
Das einzelne Foto im Upload-Portal Ihrer Kasse hochladen oder die Druckvorlage für ein paar Cent bei dm, Rossmann & Co. ausdrucken und per Post schicken.
Datei: Sie erhalten das Einzelfoto als Bilddatei mit 413 × 531 Pixeln (35 × 45 mm bei 300 DPI) und eine Druckvorlage im Format 10 × 15 cm. Die genauen Dateivorgaben nennt das Upload-Portal Ihrer Kasse.
Muss es ein Generator sein?: Nein. Ein Handyfoto reicht, wenn Ausschnitt, Licht und Hintergrund stimmen. Der Generator nimmt Ihnen das Zuschneiden und den Hintergrund ab und prüft das Foto, bevor Sie es einreichen.
Foto für die Krankenkassenkarte erstellen

Wann brauchen Sie ein neues Foto?

Ihre Kasse speichert das Foto und meldet sich, wenn sie ein neues braucht. Typische Anlässe:

  • Sie werden 15 Jahre alt und bekommen Ihre erste Karte mit Foto.
  • Das gespeicherte Foto ist zu alt. Die Kassen dürfen es höchstens zehn Jahre speichern.
  • Sie wechseln die Krankenkasse. Die alte Kasse muss Ihr Foto spätestens drei Monate nach Ende der Versicherung löschen, die neue fragt nach einem eigenen.
Karte verloren?: Für eine Ersatzkarte brauchen Sie in der Regel kein neues Foto. Die Kassen dürfen das gespeicherte Bild für Ersatz- und Folgekarten verwenden (§ 291a Abs. 6 SGB V).

Foto für die Krankenkassenkarte erstellen

Handyfoto hochladen, wir schneiden es zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen es. Danach laden Sie das Bild bei Ihrer Kasse hoch oder drucken es aus.

Foto für die Krankenkassenkarte erstellen

Häufige Fragen zum Foto für die Gesundheitskarte

Muss das Foto für die Krankenkassenkarte biometrisch sein?

Nein. TK, AOK und Barmer schreiben ausdrücklich, dass kein biometrisches Passbild nötig ist. Das Foto muss Sie aber frontal und gut erkennbar zeigen, der Kopf soll 70 bis 80 Prozent des Bildes ausfüllen.

Darf ich das Foto mit dem Handy machen?

Ja. Die Barmer erlaubt Handyfotos ausdrücklich, und auch die anderen Kassen bieten einen Upload an. Achten Sie auf gleichmäßiges Licht, einen ruhigen Hintergrund und den richtigen Ausschnitt.

Gilt die Passbild-Reform von Mai 2025 auch für die Gesundheitskarte?

Nein. Die Pflicht zum digitalen Foto vom zertifizierten Anbieter gilt nur für Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel. Für die Krankenkassenkarte dürfen Sie weiterhin ein selbst gemachtes Foto einreichen.

Ab welchem Alter braucht man ein Foto auf der Gesundheitskarte?

Ab 15 Jahren. Jüngere Kinder bekommen eine Karte ohne Foto. Ausgenommen sind außerdem Menschen, die bei der Aufnahme nicht mitwirken können, etwa pflegebedürftige Menschen, die das Haus nicht verlassen.

Kann ich mein Passbild vom Personalausweis verwenden?

Ja, wenn es aktuell ist. Ein Passbild erfüllt die Vorgaben der Kassen. Die AOK empfiehlt ein Foto, das nicht älter als sechs Monate ist.

Wie lange speichert die Krankenkasse mein Foto?

Für die Dauer Ihrer Versicherung, höchstens zehn Jahre. Nach einem Kassenwechsel muss die alte Kasse das Foto spätestens nach drei Monaten löschen. So steht es in § 291a Abs. 6 SGB V.

Fazit

Für die Krankenkassenkarte gelten einfache Regeln: ab 15 Pflicht, kein biometrisches Passbild, Handyfoto erlaubt. Wichtig sind ein frontaler Blick, ein ruhiger Hintergrund und der richtige Ausschnitt. Mit unserem Passbild-Generator ist das Foto in wenigen Minuten fertig, zum Hochladen oder zum Ausdrucken.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Die Angaben beruhen auf dem Sozialgesetzbuch und den Informationsseiten der Krankenkassen (Stand Oktober 2026). Einzelne Kassen können abweichende Vorgaben haben, verbindlich ist das Schreiben Ihrer Kasse. Passbild-SelberMachen.com ist ein privater Anbieter und steht in keiner Verbindung zu einer Krankenkasse.

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